Was Unternehmer und Entscheider jetzt über Hinweisgeberschutz wissen müssen
Hinweisgeberschutz ist Unternehmensschutz!
Ist Ihr Unternehmen bereit für das Hinweisgeberschutzgesetz?
Seit Dezember 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden eine Meldestelle für vertrauliche Hinweise aus ihrer Belegschaft bereitzustellen.
Was Sie jetzt tun müssen um...
den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden
ihr Unternehmen wirkungsvoll vor Schaden zu bewahren
drohende Bußgelder bis zu 50.000 € abzuwenden
das Betriebsklima durch mehr Transparenz zu stärken
nachhaltiges Vertrauen bei Belegschaft, Kunden und Lieferanten zu schaffen
ISO/IEC 27001 zertifiziertes Hosting auf deutschen Servern
SSL-Verschlüsselung der gesamten Anwendung
keine Übertragung sensibler Daten per Email
vollständige Verschlüsselung der Falldaten und der gesamten Kommunikation
Metadaten-Entfernung von hochgeladenen Bild- und PDF-Dateien
zusätzliche Sicherheit durch 2-Faktor-Authentifizierung für Ihren Benutzer-Login
SSLverschlüsselt
ISO 27001zertifiziertes Hosting
ServerstandortDeutschland
DSGVOkonform
Leistungen und Preise
Unsere Angebots-Highlights für Sie
schnelle Verfügbarkeit (Bereitstellung innerhalb 24 Stunden)
keine Vorkosten (Einrichtung erfolgt kostenfrei)
kostenlose Testphase (Lizenzgebühr wird erst ab dem 2. Monat fällig)
Kostentransparenz und Planungssicherheit (nutzungsunabhängige, konstante Lizenzgebühr)
Keine Vertragsbindung** (jederzeit monatlich kündbar)
Wählen Sie Ihre Zahlweise
1 Monat gratis
49,- €*539,- €*
netto (zzgl. 19% USt.)
zeit- und ortsunabhängiger Hinweisempfang
multilinguales Meldeformular
unbegrenzte Anzahl an Meldungen möglich
Bild- und PDF-Upload möglich
automatische Eingangsbestätigung
benutzerfreundliche und intuitive Bedienung
Schritt für Schritt Case-Management
*Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende **bei monatlicher Zahlweise. Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Die Kündigungsfrist bei jährl. Zahlweise beträgt einen Monat zum Vertragsablauf.